Elternmitwirkung

Wir freuen uns über Ihre Mitarbeit

In unserer Schule gibt es für Eltern und Erziehungsberechtigte zahlreiche Möglichkeiten, sich zu engagieren und mitzuwirken. Gerne können Sie sich in vielfältiger Weise mit Ihren Ideen und Vorschlägen einbringen, sei es über die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz..

Die Rechtsgrundlagen zur Schulmitwirkung sind die §§ 62 bis 65 des SchulG (Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen). Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Schulmitwirkung/index.html

Aber auch über die gesetzlichen Vorgaben hinaus haben Eltern und Erziehungsberechtigte die Möglichkeit, sich in unserer Grundschule Isselhorst zu engagieren und damit den Schulalltag unserer Kinder mit zu gestalten, so z.B.

  • im Schulverein,
  • bei der Schülerbücherei,
  • als Leseeltern oder
  • in der Eltern-AG.

Wir freuen uns auch, wenn Eltern sich über die Grenzen unserer Schule hinaus in der Stadtschulpflegschaft engagieren.