Erziehungsvereinbarung

Wir, Eltern, Erzieherinnen und Lehrerinnen, erziehen die Kinder gemeinsam zu selbstbewussten, toleranten, rücksichtsvollen und hilfsbereiten Menschen und sind ihnen darin ein Vorbild. Gemeinsam achten wir auf die Einhaltung der in der Schule geltenden Regeln und Vereinbarungen.

Selbstverständlich für Lehrkräfte und Erzieherinnen ist

  • dass unser Unterricht gut vorbereitet ist und pünktlich beginnt.
  • dass wir für ein anregendes und motivierendes Unterrichtsklima sorgen.
  • dass wir alle Kinder mit ihren Stärken und Schwächen gleichermaßen annehmen.
  • dass wir einfühlsam auf die Kinder eingehen und sie mit ihren Problemen ernst nehmen.
  • dass wir die Kinder in der Entwicklung ihrer Fähigkeiten in den Lernbereichen und ihrer sozialen und methodischen Kompetenzen individuell stärken und fördern.
  • dass wir Kinder zur Verantwortung für den eigenen Lernprozess und das eigene Verhalten erziehen.
  • dass wir Kinder zu Leistungen ermutigen und diese anerkennen.
  • dass wir Eltern umgehend informieren, wenn es schulische Probleme gibt.
  • dass wir einen offenen Austausch mit Eltern pflegen und über schulische Sachverhalte (unterrichtliche Inhalte, Entwicklung der Kinder, schulische Ereignisse…) ausführlich informieren.
  • dass wir mit Anregungen und Kritik konstruktiv umgehen.
  • dass wir für Elternfragen ein offenes Ohr haben.
  • dass Eltern nach Absprache im Unterricht hospitieren können.

Selbstverständlich für uns Eltern ist

  • dass wir unsere Kinder pünktlich und ausgeschlafen zur Schule schicken.
  • dass wir unseren Kindern ein ausgewogenes Frühstück mitgeben.
  • dass wir für witterungsgerechte Kleidung unserer Kinder sorgen.
  • dass wir auf die Körperpflege unserer Kinder achten.
  • dass wir dafür sorgen, dass unsere Kinder ihre Schulmaterialien vollständig dabeihaben und Ordnung in ihren Tornistern halten (Arbeitsblätter sind eingeheftet, Stifte sind angespitzt, Mappen werden regelmäßig geleert, Sportzeug ist passend dabei…).
  • dass wir auf möglichst selbstständige und vollständige Erledigung der Hausaufgaben achten, bzw. in der Schule erledigten Lernzeitaufgaben nachschauen und würdigen
  • dass wir die Klassenlehrerin und/oder die Erzieherin informieren, wenn es Probleme mit unseren Kindern gibt.
  • dass wir schulische Nachrichten unmittelbar lesen und beantworten.
  • dass wir die Schule bei Erkrankungen des Kindes sowie Änderungen von Adresse und Telefonnummer sofort informieren.
  • dass wir Elternsprechtage und Elternabende wahrnehmen. Bei Verhinderung verabreden wir einen neuen Termin mit der Klassenlehrkraft bzw. informieren wir uns bei anderen Eltern.
  • dass wir uns bemühen an Veranstaltungen des Schullebens teilzunehmen (Feste, Eltern-Kind-Aktionen, Ausflüge, Radfahrtraining, Bundesjugendspiele…).
  • dass wir einen offenen Austausch mit den Lehrkräften und Erzieherinnen unserer Kinder pflegen und Unstimmigkeiten im Gespräch mit der betroffenen Lehrerkraft oder Erzieherin klären.

Die Vereinbarung gilt für Schule und Elternhaus gleichermaßen. Bei Unklarheiten wird von beiden Seiten das Gespräch gesucht.