Mitwirkungsrechte

Die Rechtsgrundlagen zur Schulmitwirkung sind die §§ 62 bis 65 des SchulG (Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen).

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Eltern/Schulmitwirkung/index.html

 

Klassenpflegschaft

Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Auf Einladung der/s gewählten Klassenpflegschaftsvorsitzenden und der Klassenlehrer*in trifft sich dieses Gremium in der Regel zweimal im Jahr, um alle schulischen und klasseninternen Angelegenheiten zu besprechen.

Dabei sind Klassenlehrer*in sowie Erzieher*in (in den Ganztagsklassen) anwesend, um über Unterrichtsinhalte, Lernmaterialien sowie über alle Sachverhalte des Schulalltags zu informieren. An diesen Terminen können Absprachen zu Klassenausflügen und -festen getroffen werden. Stimmberechtigt sind alle Eltern, sie haben jedoch nur eine Stimme pro Kind.

In jeder Klasse wählen die Eltern zu Beginn des Schuljahres zwei Vertreter*innen aus ihren Reihen: die beiden Klassenpflegschaftsvorsitzenden.

 

Schulpflegschaft

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft. Die Schulpflegschaft besteht aus zwei Elternvertreter*innen je Klasse. In der Grundschule Isselhorst sind es somit 24 Eltern, die sich in diesem Gremium auf Einladung der Schulleitung und der/des Schulpflegschaftsvorsitzenden ca. zweimal im Jahr treffen. Hier werden alle schulischen Angelegenheiten erörtert, die von Seiten der Eltern gewünscht bzw. von der Schulleitung vorgeschlagen werden. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und kann Anträge an die Schulkonferenz richten.

Aus der Schulpflegschaft werden die/der Schulpflegschaftsvorsitzende und deren Vertreter*in gewählt, die die Schule von Elternseite repräsentieren. Die/der Vorsitzende ist automatisch Mitglied der Schulkonferenz.

Die Schulpflegschaftsvorsitzenden im Schuljahr 2020/2021
Vorsitzender: Frau Gördes-Rubbenstroth (2c)
Stellvertretende Vorsitzende: Frau Busch (3b)

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das zentrale Mitwirkungsgremium einer Schule und besteht aus sechs Eltern- sowie sechs Lehrervertreter*innen. Eine Vertreterin des OGS Isselhorst e.V. nimmt als beratendes, nicht stimmberechtigtes Mitglied an der Schulkonferenz teil.

Den Vorsitz der Schulkonferenz hat die Schulleiterin bzw. die Konrektorin – beide sind nicht stimmberechtigt. Lediglich in einer Patt-Situation entscheidet die Schulleitung.